Veranlagungs­lösungen für Steuerver­waltungen

Digitalisierte Prozesse für kantonale Steuerverwaltungen zur Erhebung der Steuern – von der Deklaration über die Veranlagung und Verfügung bis zum Einsprache-Management.

Unsere Softwarelösung ist eine moderne, integrierte Veranlagungslösung zur effizienten Bearbeitung von Geschäftsprozessen im Zusammenhang mit der Berechnung von Steuern. Die Lösungen wurden von der DV Bern AG mit den kundenseitigen Steuerämtern entwickelt und stehen teils seit über 20 Jahren bei verschiedenen kantonalen Steuerämtern erfolgreich in Betrieb. Mit unseren Lösungen lassen sich komplexe Veranlagungsprozesse zu diversen Steuerarten effektiv und wirtschaftlich umsetzen.

Individuellste Bedürfnisse werden in agilen Teams umgesetzt. So können massgeschneiderte und optimal abgestimmte, auf langfristige Nutzung ausgelegte Veranlagungslösungen angeboten werden.

Unsere Kunden

"Wir arbeiten mit der DV Bern AG seit über zwei Jahrzehnten zusammen. Die Spezialisten der DV Bern AG verfügen über ausgesprochen fundiertes Wissen in unserem Geschäft, der Steuerveranlagungen."

Claudio Fischer, Steuerverwalter

Funktionsumfang

  1. Der Veranlagungsprozess wird durch das Versenden der Zugangsdaten zur Deklaration ausgelöst. Dazu werden Daten aus dem Steuerregister bezogen.
  2. Der Steuerpflichtige deklariert seine Steuern, optimalerweise auf dem elektronischen Weg. Mit TaxMe Online konnte die DV Bern im 2005 gemeinsam mit der Berner Steuerverwaltung die schweizweit erste Online-Deklarations-Lösung in Betrieb nehmen.
  3. Die eingereichten Steuererklärungen führen zu einer automatischen Veranlagung oder werden aufgrund von bestimmten Merkmalen einem dafür zuständigen Team triagiert. Eine integrierte Pendenzenverwaltung erleichtert die kontrollierte und prioritätengerechte Abarbeitung der Fälle. Von der Eingangskontrolle übers Mahnen bis zu einer allfälligen Ermessenstaxation sind spezifische digitale Instrumente verfügbar.
    1. Die manuelle Veranlagungstätigkeit erfolgt papierlos am digitalen Arbeitsplatz. Dies beinhaltet automatisch und regelbasiert neu berechnen, prüfen, plausibilisieren sowie definitiv Veranlagen.
    2. Allfällige Einsprachen und weitere Rechtsmittel werden mit einem digitalen Verfahren anhand von Geschäftsregeln abgearbeitet und sorgen für eine optimale Arbeitserleichterung.
    3. Drittsysteme wie elektronische Lohn- und E-Government-Meldungen, Stammdatensysteme und die Fakturierung/Buchhaltung sind nahtlos in den Arbeitsprozess und die Veranlagungslösung eingebunden.