Seit längerer Zeit sind die Kantone verantwortlich für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG).
Unter anderem ist im KVG auch festgelegt, dass Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, welche dem Versicherungsobligatorium unterliegen und definierte Voraussetzungen erfüllen, Beiträge zur Verbilligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erhalten.
Für den Vollzug haben wir für das verantwortliche Amt für Sozialversicherung des Kantons Bern (ASVS) unter dem Projektnamen EVOK eine moderne integrierte Client/Server-Lösung entwickelt.
Der hohe Unterstützungsgrad und die Effizienz der Lösung ermöglicht es den nur 20 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern, über 1 Mio. potentielle Bezugsberechtigte einheitlich zu beurteilen. Davon haben anschliessend rund 300 000 Personen Anrecht auf eine Prämienverbilligung.
Die folgenden Merkmale zeichnen unsere Lösung besonders aus:
- Nutzung der aktuellsten Steuerdaten zur Bestimmung der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Haushalte
- Regelbasierte, automatische Ermittlung der in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden und damit bezugsberechtigten Personen
- Elektronische Schnittstellen zu Sozialversicherern wie kantonale Ausgleichskasse, Fürsorgestellen etc.
- Auszahlung der Prämienverbilligung entweder mittels elektronischer Schnittstelle direkt an die Krankenversicherer oder durch Barauszahlung an die bezugsberechtigten Personen